• Verfahren von A-Z

Zurück zur Übersicht

Eigenheimzulage beantragen

Die Eigenheimzulage war eine staatliche Förderung für Wohneigentum von Bürgern.

  • Förderberechtigte erhielten über einen Zeitraum von acht Jahren bei selbst genutzten Neu- und Altbauten maximal 1.250 Euro jährlich.
  • Für jedes Kind kam eine Kinderzulage von 800 Euro pro Jahr und Kind hinzu.

Sie wurde für Neufälle ab 1. Januar 2006 abgeschafft.

Verfahrensablauf

Sie können die Förderung mit dem Formular "Antrag auf Eigenheimzulage" beim Finanzamt des Wohnsitzes beantragen. Sie erhalten den Vordruck entweder im Service Center des Finanzamtes oder unter "Formulare & Onlinedienste".

Voraussetzungen

  • Baubeginn, Abschluss des notariellen Kaufvertrages oder Eintritt in eine Genossenschaft vor dem 01.01.2006
  • unbeschränkte Steuerpflicht
    Hierzu gehören in erster Linie Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
  • zivilrechtliches oder wirtschaftliches Eigentum oder Miteigentum an einer Wohnung, die selbst genutzt wird
  • bestimmte Einkunftsgrenze
    Die positiven Einkünfte des Antragstellers dürfen im Jahr der Antragstellung und im Jahr davor bei Alleinstehenden nicht über 70.000 Euro und bei Ehepaaren nicht über 140.000 Euro (unabhängig von der Veranlagungsart) liegen. Für jedes im Haushalt lebende Kind erhöht sich die Grenze um 30.000 Euro.
  • Sie dürfen für das Objekt nicht bereits erhöhte Absetzungen in Anspruch genommen haben (nach § 7b EStG oder § 15 Abs. 1 bis 4 BerlinFG, Abzugsbeträge nach § 10e EStG oder § 15b Abs. 1 bis 4 BerlinFG oder die Eigenheimzulage)

Erforderliche Unterlagen

  • Kaufvertrag beziehungsweise Baugenehmigung
  • Baurechnungen mit Baukostenaufstellung
  • Nachweis über die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (z.B. Meldebescheinigung der Stadt/Gemeinde)
  • Unterlagen über die Finanzierung

Rechtsgrundlage

Termine

Termine
März 2024
Mo Di Mi Do Fr Sa So
        1 2 3
4 5 6 7 8 9 10
11 12 13 14 15 16 17
18 19 20 21 22 23 24
25 26 27 28 29 30 31

Aktuelles Wetter

Das Wetter in Hausen am Tann

Wussten Sie schon?

...dass in der Gemeinde Hausen am Tann die Möglichkeit der Unterbringung in einem Ferienhaus besteht (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)