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Zuwendungen für Verlässliche Grundschulen, Grundschulstufen der Sonderschulen beantragen

Bestimmte Träger von Betreuungsangeboten im Rahmen der Verlässlichen Grundschule können Zuwendungen des Landes beantragen. Diese müssen sie vollständig dazu verwenden, um

  • ihren Betreuungsbetrieb zu finanzieren beziehungsweise
  • ihre finanziellen Ausfälle durch die soziale Gestaltung der Elternbeiträge zu decken.

Die Zuwendungen können erhalten:

  • öffentliche Schulträger
  • freie Träger (z.B. Kirchen, Elternvereine, Fördervereine oder Sportvereine)

Ausgenommen von der Förderung sind:

  • Betreuungsangebote, die bereits Förderungen nach anderen Vorschriften erhalten (z.B. Jugendbegleitung, Förderung durch die Kommune nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz)
  • Betreuungsgruppen an Internaten und Heimen im Sinne von § 28 Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG)

Der Zuschuss beträgt pro Gruppe und Schuljahr 458 Euro für jede betreute Wochenstunde.

Hinweis: Haben Sie eine Gruppe während eines Schuljahres eingerichtet? Dann beträgt der Zuschuss für jeden Kalendermonat, in dem die Gruppe mindestens 15 Tage bestanden hat, ein Zwölftel des Zuwendungsbetrags.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Zuwendung schriftlich beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vom zuständigen Regierungspräsidium. Es steht Ihnen auch zum Download zur Verfügung. Sie können es persönlich abgeben oder schriftlich übermitteln.

Tipp: Sie haben mehrere Betreuungsgruppen an verschiedenen Standorten eingerichtet? Dann können Sie die Zuwendungen ab dem zweiten Jahr des Bestehens der Gruppe in einem Sammelantrag beantragen. Das entsprechende Antragsformular "Sammelantrag" erhalten Sie ebenfalls vom zuständigen Regierungspräsidium oder können es im Kultusportal herunterladen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Zuwendung sind:

  • Pro Gruppe können höchstens 15 Stunden wöchentlich bezuschusst werden.
  • Für jede Gruppe muss mindestens eine eigene Betreuungskraft zur Verfügung stehen.
  • Freie Träger erhalten die Zuwendung nur, wenn sie gemeinnützig im Sinne des Gesetzes sind.
  • Es können nur die tatsächlich an Schultagen geleisteten Betreuungsstunden bezuschusst werden. Der tägliche Zeitrahmen beträgt einschließlich Unterricht und Pausen bis zu sechs Stunden.
  • Die Betreuungszeit endet spätestens um 14:00 Uhr.

Zuständigkeit

das Regierungspräsidium

Erforderliche Unterlagen

ausgefülltes Antragsformular

Frist/Dauer

  • für Gruppen, die Sie zu Beginn eines Schuljahres weiterführen oder neu einrichten und die spätestens in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien ihren Betrieb aufnehmen:
    • Antrag frühestens ab 15. November des laufenden Schuljahres
    • Bis spätestens 31. Dezember soll der Antrag beim Regierungspräsidium vorliegen.
  • für Gruppen, die Sie während des Schuljahres einrichten:
    • Sie können den Zuschuss zwei Monate nach Aufnahme des Betreuungsangebots, frühestens jedoch am 15. November des laufenden Schuljahres, beantragen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinien des Kultusministeriums über die Gewährung von Zuwendungen an die Träger von Betreuungsangeboten an Grundschulen einschließlich Grundschulstufen der Sonderschulen im Rahmen der Verlässlichen Grundschule, Angeboten der flexiblen Nachmittagsbetreuung an allgemein bildenden Schulen bzw. kommunalen Betreuungsangeboten an Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung

Termine

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