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Reiseverkehr mit Heimtieren

Für den Reiseverkehr mit Heimtieren wie Hunde, Katzen und Frettchen gelten zur Vermeidung von Tollwut strenge Anforderungen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich vor Reiseantritt gründlich über die bestehenden Regelungen der verschiedenen Reiseländer informieren.

Tiere, die die geforderten Bestimmungen nicht erfüllen, müssen auf Kosten des Halters, der sie einführt, in das Herkunftsland zurückgeschickt oder für die Dauer von mindestens vier Monaten kostenpflichtig in amtlicher Quarantäne untergebracht werden. Bei einem entsprechenden Krankheitsverdacht ist sogar die Tötung zulässig.

Die Anforderungen im Reiseverkehr mit Heimtieren sind abhängig vom jeweiligen Reiseland.

Unterschieden wird unter anderem zwischen

Grundsätzlich erforderlich sind:

  • gültige Tollwutimpfung
  • Heimtierausweis (mit Nachweis über verschiedene Impfungen)
  • Kennzeichnung durch einen elektronischen Transponder
    (bis Juli 2011 ist für viele EU-Länder übergangsweise eine Kennzeichnung durch eine Tätowierung zulässig)

Hinweis: Weitere Auskünfte über die Anforderungen, die für die Einfuhr von Heimtieren in Drittländer (Nicht-EU-Länder) gelten, müssen Sie vor Reisebeginn rechtzeitig bei der jeweiligen Botschaft einholen. Auch in den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes sind für manche Länder die Bestimmungen zum Reisen mit Heimtieren enthalten.

Verfahrensablauf

Voraussetzungen

  • Im Reiseverkehr müssen die betreffenden Tiere von ihren Eigentümern oder einer beauftragten Person begleitet werden.
  • Die Tiere dürfen nicht für den Verkauf oder für eine Eigentumsübertragung bestimmt sein.

Zuständigkeit

das Veterinäramt

Veterinäramt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Darüber hinaus bieten viele Kleintierpraxen ihre Unterstützung an.

Hinweis: Einfuhrgenehmigungen für ungeimpfte Welpen unter zwölf Wochen, die aus gelisteten Drittländern nach Baden-Württemberg eingeführt werden sollen, erteilt das Regierungspräsidium Freiburg (Referat 35).

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