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Sterbeurkunde beantragen

Sie benötigen eine Sterbeurkunde vor allem, wenn Sie die Bestattung vorbereiten (z.B. Einsargung, Überführung), den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen.

Die Sterbeurkunde enthält

  • die Vornamen und den Familiennamen des verstorbenen Menschen,
  • ggf. Geburtsnamen,
  • Ort und Tag der Geburt,
  • rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft (wenn sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt),
  • den letzten Wohnsitz,
  • den Familienstand,
  • Vornamen und Familiennamen des Ehemannes oder der Ehefrau, wenn die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes verheiratet war
  • den Sterbeort und
  • den Zeitpunkt des Todes.

Beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Sterberegister gibt die Einträge des Sterberegisters wieder.

Internationale Sterbeurkunde
Eine Internationale Sterbeurkunde ist eine mehrsprachige Sterbeurkunde, sodass Sie für die Verwendung im Ausland keine Übersetzung benötigen. Sie gilt in allen Staaten, die sich dem
Übereinkommen vom 8.September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern angeschlossen haben. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

Verfahrensablauf

Sie können die Urkunde persönlich auf dem Standesamt des Sterbeortes beantragen und die Gebühr sofort entrichten. Sie können die Sterbeurkunde aber auch telefonisch oder schriftlich (per Fax oder Mail) bestellen. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob die Urkunde zugesandt werden soll oder ob Sie sie abholen. Auch die Bezahlung der Gebühren ist unterschiedlich geregelt und Sie sollten sie bei Bedarf erfragen. Manche Städte und Gemeinden bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung auf ihren Internetseiten an.

Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:

  • der Ehemann oder die Ehefrau, der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin der verstorbenen Person
  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
  • Geschwister der verstorbenen Person, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse (z.B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes) an der Erteilung der Sterbeurkunde glaubhaft machen

Zuständigkeit

das Standesamt des Sterbeortes

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen folgende Unterlagen vorlegen:

  • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis/Reisepass
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und Ausweis des oder der Bevollmächtigten
  • unter Umständen: Angabe des Sterbetages
  • Ferner können erforderlich sein:
    • Nachweis des rechtlichen Interesses
    • Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)

Kosten

Gebührenfrei sind Ausfertigungen der Sterbeurkunden zum Nachweis des Sterbefalls für

  • die Krankenkasse,
  • die gesetzliche Rentenversicherung,
  • das Versorgungs- und Sozialamt.

Auch die Sterbebescheinigung für die Bestattung ist in den meisten Fällen gebührenfrei. An ihrer Stelle kann das Standesamt auch eine mit dem Vermerk "Gilt nur für die Bestattung" versehene Sterbeurkunde ausstellen.

Weitere Urkunden (auch mehrsprachige Urkunden): je 12 Euro

Rechtsgrundlage

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