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Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte beantragen

Studieninteressierte mit besonderer beruflicher Qualifikation können auch ohne schulische Studienberechtigung (Hochschulreife) studieren. An baden-württembergischen Hochschulen gibt es zwei Zugangswege:

  • allgemeiner Hochschulzugang für Personen mit Meistertitel und Absolventen gleichwertiger Fortbildungen
  • fachgebundener Hochschulzugang für sonstige beruflich Qualifizierte über eine Eignungsprüfung
    (Zugangsweg für sonstige beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und dreijähriger Berufserfahrung für ein fachlich entsprechendes Studium)

Die Hochschulen stellen bei beiden Zugangswegen die Hochschulzugangsberechtigung fest. Mit der Hochschulzugangsberechtigung können Sie sich um einen konkreten Studienplatz bewerben. Informationen über die Bewerbung um einen Studienplatz an einer Hochschule erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung.

Die genauen Fristen erfahren Sie bei den Hochschulen. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig danach.

Tipp: Weitere Informationen zum Studium für beruflich Qualifizierte finden Sie bei der Studieninformation Baden-Württemberg.

Verfahrensablauf

Zur Feststellung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung wenden sich an die von Ihnen ausgewählte Hochschule.

beim allgemeinen Hochschulzugang für Personen mit Meistertitel und Absolventen gleichwertiger Fortbildungen

Sie müssen ein Beratungsgespräch an der jeweiligen Hochschule führen. Das Beratungsgespräch dient der frühzeitigen und umfassenden Beratung über Inhalte, Anforderungen und Aufbau eines Studiums. Dabei geht die Hochschule auch auf die Anforderungen im angestrebten Studiengang ein.

Die Hochschule prüft, ob Sie eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige Fortbildung absolviert haben. Deren Zeugnis tritt zusammen mit der Bescheinigung über das Beratungsgespräch an die Stelle der schulischen Hochschulzugangsberechtigung.

In zulassungsbeschränkten Studiengängen führt die Hochschule Auswahlverfahren durch. In diesen Auswahlverfahren ist die im Meisterbrief oder in der gleichwertigen beruflichen Fortbildung erzielte Durchschnittsnote maßgeblich. Für die Wartezeit ist das Datum des Erwerbs der Meisterprüfung oder der gleichwertigen Fortbildung bestimmend (frühestens: 1. April 2006).

Hinweis: Nach dem Beratungsgespräch bewerben Sie sich schriftlich oder online direkt bei den Hochschulen.

beim fachgebundenen Hochschulzugang für sonstige beruflich Qualifizierte über eine Eignungsprüfung

Sie müssen ein Beratungsgespräch an der jeweiligen Hochschule führen. Das Beratungsgespräch dient der frühzeitigen und umfassenden Beratung über Inhalte, Anforderungen und Aufbau eines Studiums. Dabei gehen die Hochschulen auf die Anforderungen im angestrebten Studiengang ein. Sie informieren auch über Inhalte, Anforderungen und Ablauf der Eignungsprüfung sowie Vorbereitungsmöglichkeiten.

Den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung müssen Sie bis zum 1. Februar eines Jahres schriftlich bei der Hochschule stellen. Die Hochschule prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Eignungsprüfung erfüllen. Sie teilt Ihnen schriftlich Ort und Datum der Prüfung mit. Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, ist eine einmalige Wiederholung, frühestens im folgenden Jahr, möglich.

Hinweis: Die Studienberechtigung gilt für Ihre Bewerbung um einen Studienplatz in Baden-Württemberg als Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung.

Voraussetzungen

für den allgemeinen Hochschulzugang für Personen mit Meistertitel und Absolventen gleichwertiger Fortbildungen

  • erfolgreich abgeschlossene berufliche Fortbildung: dazu zählen
    • eine Meisterprüfung
    • eine gleichwertige berufliche Fortbildung im erlernten Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder nach einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Regelung
    • bestimmte Abschlüsse an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie
    • Abschlüsse an Fachschulen im Sinne des § 14 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg
      Einer Fachschule steht eine freie Bildungseinrichtung, die eine gleichwertige berufliche Fortbildung vermittelt, gleich.
  • schriftlicher Nachweis einer Hochschule über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch

für den fachgebundenen Hochschulzugang für sonstige beruflich Qualifizierte über eine Eignungsprüfung

  • erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung
  • grundsätzlich mindestens dreijährige Tätigkeit im erlernten Beruf
  • schriftlicher Nachweis einer Hochschule über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch
  • das Bestehen einer Eignungsprüfung

Zuständigkeit

die jeweilige Hochschule

Erforderliche Unterlagen

Nachweise entsprechend der oben genannten Voraussetzungen

Hinweis: Die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen und Nachweise erfahren Sie bei den Hochschulen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

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