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Adressänderung im Personalausweis

Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren müssen in folgenden Fällen einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen:

  • Sie unterliegen der allgemeinen Meldepflicht oder
  • halten sich überwiegend in Deutschland auf, ohne der Meldepflicht zu unterliegen.

Bei einem Umzug müssen Sie die Anschrift auf dem Personalausweis aktualisieren lassen. Dabei wird die neue Anschrift auf einem Adressaufkleber auf der Rückseite des Ausweises vermerkt. Bei einem neuen Personalausweis im Scheckkartenformat wird die Adressänderung ebenfalls mittels Aufkleber kenntlich gemacht. Bei einem neuen Personalausweis im Scheckkartenformat wird die Anschrift zusätzlich auch auf dem Ausweis-Chip geändert.

Tipp: Es empfiehlt sich, die Adresse im Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung beziehungsweise Anmeldung oder Abmeldung Ihres Wohnsitzes ändern zu lassen.

Hinweis: Auslandsdeutsche müssen bei einem Umzug im Ausland keine Adressänderung in ihrem Personalausweis vornehmen lassen. Auf ihrem Dokument findet sich ohnehin nur die Angabe "keine Hauptwohnung in Deutschland".

Verfahrensablauf

Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorbeigehen. Wenden Sie sich an

  • die bisherige Personalausweisbehörde
    • bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
    • bei Wegzug ins Ausland,
  • die neue Personalausweisbehörde
    • bei Umzug in eine andere Gemeinde.

Voraussetzungen

Sie müssen sich bereits bei Ihrer Gemeinde umgemeldet beziehungsweise angemeldet oder abgemeldet haben.

Zuständigkeit

  • bei Umzug innerhalb der Gemeinde: die bisherige Personalausweisbehörde
  • bei Umzug in eine andere Gemeinde: die neue Personalausweisbehörde
  • bei Wegzug ins Ausland: die bisherige Personalausweisbehörde

Personalausweisbehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die für diese als Personalausweisbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • aktuelle Meldebestätigung (wenn die Aktualisierung des Personalausweises nicht gleichzeitig mit Ihrer Um- beziehungsweise Anmeldung erfolgt)
  • Abmeldung
    bei Umzug ins Ausland: Die Personalausweisbehörde soll die Anschrift im Personalausweis und im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium ersetzen durch:
    "keine Hauptwohnung in Deutschland"

Frist/Dauer

unverzüglich

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

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