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Bodensee - Ferien- oder Urlauberpatent beantragen
Wer kein Bodenseeschifferpatent besitzt, kann zum Führen eines Bootes auf dem Bodensee vorübergehend ein Ferien- oder Urlauberpatent (befristetes Bodenseeschifferpatent) erhalten. Es gilt für 30 Tage am Stück innerhalb eines Kalenderjahres und wird nur einmal im Jahr erteilt.
 Hinweis: Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn
 
 - das Schiff oder Boot mit einem Motor betrieben wird und die Maschinenleistung über 4,4 Kilowatt liegt
- das Segelboot mehr als 12 Quadratmeter Segelfläche hat.
Das Schiff muss unabhängig vom befristeten Bodenseeschifferpatent eine Zulassung oder eine Registrierung für den Bodensee haben.
 Tipp: Auf den Internetseiten der zuständigen Landratsämter finden Sie weitere Informationen zum:
 
 - Ferienpatent des Landratsamts Bodenseekreis
- Urlauberpatent des Landratsamts Konstanz
Verfahrensablauf
Das Ferien- oder Urlauberpatent müssen Sie vor Ihrem Urlaub bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag die genaue Anschrift und den Zeitraum für die befristete Anerkennung an.
 Beantragung beim
 
 - Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen: formlos
- Landratsamt Konstanz: per Antragsformular im Internet
Voraussetzungen
Voraussetzungen für das Ferien- oder Urlauberpatent sind:
 Sie besitzen ein Schifferpatent aus einem der Bodenseeuferstaaten:
 
 - Schweiz
- Österreich
- Deutschland
Sie besitzen mindestens eines der nachfolgenden Patente:
 
 - 
 als Anerkennung für Segeln:
  
  - Sportbootführerschein Binnen unter Segel
- A-Schein des DSV ausgestellt bis zum 31. März 1989
- Sportküstenschifferschein
 
- 
 als Anerkennung für Motor:
  
  - Sportbootführerschein Binnen unter Motor
- Sportbootführerschein See
- Motorbootführerschein A für Binnenfahrt
 
- 
 als Anerkennung für Segeln und Motor:
  
  - Sportbootführerschein Binnen unter Segel und Motor
 
- 
 je nach Kategorie des Scheins:
  
  - Sportbootführerschein ausgestellt seit 1. Dezember 1992
- Sporthochseeschifferschein ausgestellt seit 1. Oktober1992
 
Zuständigkeit
für die Erteilung des Urlauber- oder Ferienpatents:
 
 - das Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen
- das Landratsamt Konstanz
Erforderliche Unterlagen
gut lesbare Fotokopie Ihres Schifferpatentes
Frist/Dauer
rechtzeitig vor Urlaubsbeginn
Kosten
 - Landratsamt Bodenseekreis: 24 Euro
 Sie können die Gebühr entweder per Rechnung oder bei Abholung der Anerkennung beim Landratsamt direkt bar bezahlen.
- Landratsamt Konstanz: 24 Euro
 Sie erhalten einen Gebührenbescheid zusammen mit dem befristeten Bodenseeschifferpatent.
Hinweis: Legen Sie Ihrem Antrag kein Bargeld oder Scheck bei.
 Rechtsgrundlage
Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Einführung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (EinfVO-BSO)