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Zahnarztregister - Eintragung beantragen

Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) führen für jeden Zulassungsbezirk ein Zahnarztregister, in dem sie Zahnärzte und Zahnärztinnen erfassen. Es enthält Angaben über die Person und die berufliche Tätigkeit der Zahnärzte und Zahnärztinnen, die für die Zulassung von Bedeutung sind.

Sie müssen sich zunächst in das Zahnarztregister eintragen lassen, wenn Sie

  • eine Zulassung beantragen wollen oder
  • bei einem zugelassenen Zahnarzt oder einer Zahnärztin eine Anstellung anstreben.

Die Aufnahme in das Zahnarztregister müssen Sie beantragen.

Verfahrensablauf

Sie müssen bei der zuständigen Bezirksdirektion der KZV Baden-Württemberg einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Zahnarztregister stellen. Zuständig ist die Bezirksdirektion Ihres Wohnortes. Über die Eintragung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.

Hinweis: Bei zwei Teilzulassungen in verschiedenen Zulassungsbezirken erfolgen zwei Eintragungen in die Zahnarztregister der jeweiligen Bezirke.

Voraussetzungen

Die Aufnahme in das Zahnarztregister erfordert, dass Sie

  • als Zahnärztin oder Zahnarzt approbiert sind und
  • eine mindestens zweijährige Vorbereitungszeit abgeleistet haben.

Hinweis: Die zweijährige Vorbereitungszeit kann in manchen Fällen entfallen. Dafür müssen Sie in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ein nach dem Gemeinschaftsrecht anerkanntes Diplom erworben haben und zur Berufsausübung berechtigt sein.

Mindestens sechs Monate der Vorbereitungszeit müssen Sie einem oder mehreren Vertragszahnärzten oder Vertragszahnärztinnen assistiert oder sie vertreten haben. Bis zu drei Monate dieser Zeit können Sie durch eine Tätigkeit gleicher Dauer in einer Universitätszahnklinik ersetzen.

Achtung: Vertretungszeiten werden nur anerkannt, wenn Sie davor mindestens ein Jahr lang angestellt waren:

  • Als Assistentin oder Assistent bei einem Vertragszahnarzt oder einer Vertragszahnärztin,
  • in Universitätszahnkliniken,
  • in Zahnstationen eines Krankenhauses,
  • im öffentlichen Gesundheitsdienst,
  • bei der Bundeswehr oder
  • in Zahnkliniken.

Die übrige Vorbereitungszeit können Sie auch als angestellte Zahnärztin oder Zahnarzt in einer der genannten Einrichtungen ableisten. Tätigkeiten können erst ab einer Länge von drei Wochen angerechnet werden.

Zuständigkeit

die Zahnarztregisterstelle bei der Bezirksdirektion der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Baden-Württemberg, in dessen Zulassungsbezirk Sie wohnen

Hinweis: Bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands können Sie das Zahnarztregister frei wählen.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen alle im Antrag gemachten Angaben nachweisen. Auf jeden Fall müssen Sie Ihrem Antrag die folgenden Dokumente beilegen:

Sie müssen die Dokumente im Original oder als beglaubigte Abschrift vorlegen.

Hinweis: Wenn Sie die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen können, müssen Sie auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Fragen Sie direkt bei der zuständigen Stelle nach, auf welche Art Sie die Nachweise erbringen können.

Kosten

100 Euro

Rechtsgrundlage

§§ 1 - 10 Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV) (Zahnarztregister)

§ 32b Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV) (Angestellte Zahnärzte)

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