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Prämiengutschein beantragen

Beschäftigte mit niedrigem und mittlerem Einkommen können einen Prämiengutschein beantragen. Mit der Ausgabe von Prämiengutscheinen unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die individuelle berufliche Weiterbildung.

Tipp: Im Onlineauftritt www.bildungspraemie.info finden Sie alle wesentlichen Informationen zu den Fördermaßnahmen.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an eine der anerkannten Beratungsstellen. Dort erhalten Sie ausführliche Informationen über die für Sie infrage kommenden Kurse oder Prüfungen. Ihre Beraterin oder Ihr Berater erläutert Ihnen auch die unterschiedlichen Finanzierungsmodelle. Ihre Beratungskraft verfasst außerdem ein Protokoll, das beide Seiten unterschreiben müssen.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, stellt Ihnen die Beratungsstelle einen Bildungsprämiengutschein aus. Auf diesem Gutschein müssen üblicherweise mindestens drei Kursanbieter genannt sein. Sie buchen die Weiterbildungsmaßnahme bei einem der auf dem Gutschein genannten Anbieter.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Erhalt des Prämiengutscheins sind:

  • Vorliegen einer Erwerbstätigkeit
  • individuelle berufliche Weiterbildung
  • Einhalten bestimmter Einkommensgrenzen

Folgende Personen können keine Prämiengutscheine erhalten:

  • Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II
  • Anspruchsberechtigte nach dem AFBG (Meister-BAföG)
  • Personen ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland
  • Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende, Rentnerinnen und Rentner
  • Personen, die weniger als 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind

Über die Einzelheiten der Voraussetzungen informiert Sie Ihre Ansprechperson bei der Beratungsstelle.

Zuständigkeit

eine anerkannte Beratungsstelle

Erforderliche Unterlagen

  • amtlicher Ausweis mit Foto (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis)
  • Einkommensnachweis:
    • letzter Einkommensteuerbescheid (mindestens aus dem Vorvorjahr) oder
    • Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) oder
    • Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen
  • wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: Nachweis über den Aufenthaltsstatus beziehungsweise der Arbeitserlaubnis

Frist/Dauer

Die Weiterbildungsmaßnahme muss innerhalb der Gültigkeitsdauer des Gutscheins beginnen. Üblicherweise ist der Gutschein sechs Monate gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Kosten

  • für den Gutschein: keine
  • für die Teilnahme an der Weiterbildung: der Anteil der Kurskosten, der nicht durch den Gutschein gedeckt ist

Rechtsgrundlage

Termine

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