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Tierquälerei anzeigen

Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere artgerecht untergebracht und gepflegt werden. Es ist besonders verboten, Tiere zu quälen, oder ohne vernünftigen Grund zu töten.

Wenn Sie solche Verstöße beobachten, sollten Sie dies anzeigen. Auch wenn Sie einen begründeten Verdacht haben, sollten Sie Anzeige erstatten.

Verfahrensablauf

Zeigen Sie Ihre Beobachtung der nächsten Polizeidienstelle oder dem zuständigen Veterinäramt an.

Für die Überwachung der Einhaltung der Tierschutzvorschriften ist das Veterinäramt zuständig, bei Verdacht auf Straftatbestände die Polizei.

Machen Sie möglichst genaue Angaben über

  • Ort
  • Zeit
  • Art des Vorfalls
  • Ablauf des Vorfalls
  • betroffene Tiere und diesen zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden
  • beteiligte Personen und Zeugen (falls bekannt)

Ihre Angaben werden von der zuständigen Stelle überprüft.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Sie haben einen entsprechenden Vorfall beobachtet.
  • Sie haben einen begründeten Verdacht.

Zuständigkeit

  • die Polizei oder
  • das Veterinäramt der Unteren Verwaltungsbehörde
    Untere Verwaltungsbehörde ist,
    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Erforderliche Unterlagen

keine

Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Termine

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