• Lebenslagen von A-Z

Themenbereich: Kinderbetreuung

Sie wollen Ihre Kinder durch andere Personen oder in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen? Auf den folgenden Seiten finden Sie alles Wissenswerte über die verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten.

2. Kindergartenbetreuung

Ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung können Kinder einen Kindergarten besuchen. Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr an bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz – der Besuch ist jedoch freiwillig. Der Rechtsanspruch gilt für deutsche und ausländische Kinder, soweit diese sich berechtigt in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.

Ziel der Kindergärten ist die Förderung der Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.

Da sich die Gemeinden beziehungsweise die Träger der öffentlichen Jugendhilfe grundsätzlich nach dem örtlichen Bedarf richten, können Anzahl und Angebote unterschiedlich sein.

Auf folgende Kriterien sollten Sie bei der Auswahl eines geeigneten Kindergartenplatzes achten:

  • Die pädagogischen Angebote sollten mit Ihren Vorstellungen übereinstimmen.
  • Standort und Öffnungszeiten sollten Ihren Bedürfnissen und Anforderungen gerecht werden.

Der Träger des Kindergartens ist auch immer Ihr Ansprechpartner. Handelt es sich beispielsweise um eine kirchliche Einrichtung, können Sie sich an den Pfarrer und die Kindergartenleitung wenden. Überwacht werden die Einrichtungen vom Landesjugendamt (angesiedelt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg).

Die Einrichtung entscheidet selbst, welche Gruppenformen und Öffnungszeiten sie anbietet, beispielsweise:

  • Halbtagskindergärten (vormittags oder nachmittags geöffnete Gruppen)
  • Regelkindergärten (vormittags und nachmittags jeweils mehrere Stunden geöffnete Gruppen)
    Sie haben eine tägliche Öffnungszeit von etwa sechs Stunden, wobei der Kindergarten über die Mittagszeit schließt. In einer Regelgruppe können etwa 25 Kinder, höchstens 28 Kinder betreut werden.
  • Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (ununterbrochen mindestens sechs Stunden)
  • Ganztagskindergärten (ununterbrochen mehr als sieben Stunden)
    Gruppen mit durchgehender Betreuung, meist bis zu zehn Stunden. In einer Ganztagesgruppe können maximal 20 Kinder betreut werden.

Hinweis: Einige Kindergärten bieten auch eine Betreuung über die Ferienzeit an.

Für die Betreuung der Kinder stehen Fachkräfte zur Verfügung – die Anzahl richtet sich nach der Gruppengröße und der Betreuungszeit.

Da die pädagogischen Konzepte der Einrichtungen sehr unterschiedlich sind, lohnt es sich, die infrage kommende Einrichtung vorher genau anzusehen. Die Leitungen von städtischen oder Gemeindekindergärten haben ihr eigenes pädagogisches Konzept. Bei den kirchlichen Trägern sind Gebete, Bibelgeschichten und Gottesdienste in den Tagesablauf integriert. Daneben gibt es eine Reihe von weiteren Kindergärten in freier Trägerschaft. Waldorfkindergärten, Montessorikindergärten oder Wald- und Naturkindergärten haben wiederum eigene pädagogische Konzepte.

Betriebskindergärten sind im Betrieb oder in der Nähe des Betriebes angesiedelt und stehen ganz oder zumindest überwiegend den Kindern der Mitarbeitenden zur Verfügung. Es gibt unterschiedliche Organisations- und Finanzierungsformen. Die Öffnungszeiten orientieren sich an den Arbeitszeiten der Firmen.

Viele Kindergärten bieten inzwischen auch zusätzliche Betreuungsformen an (z.B. altersgemischte Gruppen). In integrativen Gruppen werden Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung einer zusätzlichen Förderung bedürfen, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut.

Die Anmeldung Ihres Kindes erfolgt entweder bei der Gemeinde, beim Kindergartenträger oder direkt beim jeweiligen Kindergarten. Erkundigen Sie sich frühzeitig, ob es eine Warteliste gibt.

Wie bei anderen Einrichtungen zur Kinderbetreuung werden auch bei Kindergärten von den Eltern unterschiedlich hohe Elternbeiträge erhoben (abhängig von der Betreuungszeit und – in der Entscheidung des Einrichtungsträgers liegend – von der Anzahl der Kinder in der Familie und – bei manchen Trägern – vom Einkommen der Eltern).

Hinweis: Wenn Sie sich die Betreuung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, besteht je nach Einzelfall die Möglichkeit, dass der Teilnahmebeitrag beziehungsweise die Gebühr auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen wird.

Tipp: Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg bietet in seinem Kindergartenportal ausführliche Informationen über Kindergärten in Baden-Württemberg. Außerdem finden Sie dort den "Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kindergärten". Der Orientierungsplan richtet sich an pädagogisches Fachpersonal und Eltern. Ziel ist, Bildungsprozesse von Kindern zwischen drei und sechs Jahren verstärkt zu fördern und damit die Bildungschancen für Kinder gerechter zu verteilen.

Als Studierende oder Hochschulangehörige mit Kind hilft Ihnen darüber hinaus das vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg geförderte Portal Kinderbetreuungsangebote an Universitäten und Hochschulen in Baden-Württemberg, nach einem geeigneten Betreuungsplatz zu suchen.

Verfahren

Termine

Termine
April 2024
Mo Di Mi Do Fr Sa So
1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28
29 30          

Aktuelles Wetter

Das Wetter in Hausen am Tann

Wussten Sie schon?

...dass in der Gemeinde Hausen am Tann die Möglichkeit der Unterbringung in einem Ferienhaus besteht (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)