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Themenbereich: Sterbefall

Bei der Vielzahl der Dinge, die es für Angehörige bei einem Sterbefall zu erledigen gilt, sollen ihnen die hier angebotenen Informationen Orientierung bieten.

1. Anzeige des Sterbefalls

Wenn der Sterbefall eingetreten ist, muss der Tod von einem Arzt festgestellt werden (sogenannte Leichenschau). Sie erhalten eine Todesbescheinigung, die Sie zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt benötigen.

Die einzuleitenden Schritte müssen in der genannten Reihenfolge ausgeführt werden:

  • Ausstellung der Todesbescheinigung
  • Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt
  • Ausstellung einer Sterbeurkunde

Erst nach der Ausstellung einer Todesbescheinigung kann die Überführung beginnen. Die Abholung muss jedoch spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Die zuständige Behörde kann hiervon Ausnahmen bewilligen, wenn die beabsichtigte Aufbahrung gesundheitlich unbedenklich ist.

Um die Leiche abholen zu lassen, sollten Sie ein Bestattungsunternehmen informieren. Eine Vielzahl an Bestattungsunternehmen finden Sie im Bundesverband deutscher Bestatter. Da nicht alle Bestattungsunternehmen Mitglied im Bundesverband sind, finden Sie weitere Unternehmen in Ihrem örtlichen Telefonbuch.

Tritt der Sterbefall im Ausland ein, kann er auf Antrag nachträglich in das deutsche Sterberegister eingetragen werden.

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