Themenbereich: 2. Wechsel in eine andere Schulart
Wechselmöglichkeit von Realschule und Gymnasium in die Werkrealschule/Hauptschule (ohne Prüfung)
| Realschüler oder Gymnasiast | Zeitpunkt des Übergangs | Wechsel erfolgt in die | Voraussetzungen | 
| der Klassen 5 bis 7 | Ende des zweiten Schulhalbjahres | nächsthöhere Klasse der Werkrealschule/ Hauptschule  | wenn sie nach der Werkrealschul- verordnung hätten versetzt werden können  | 
| der Klassen 5 bis 7 | während des Schuljahres | nächsthöhere Klasse der Werkrealschule/ Hauptschule  | wenn sie am Ende des vorhergegangenen Schuljahres in der Realschule oder im Gymnasium nicht versetzt wurden, aber nach der Werkrealschul- verordnung hätten versetzt werden können  | 
| der Klassen 5 bis 7, die nicht versetzt wurden und auch nicht nach der Werkrealschul- verordnung hätten versetzt werden können  | Ende des zweiten Schulhalbjahres | nächsthöhere Klasse der Werkrealschule/ Hauptschule  |   
  | 
| der Klasse 8 | Schuljahresbeginn | Klasse 9 der Werkrealschule/ Hauptschule  | wenn sie in die Klasse 9 versetzt wurden | 
| der Klassen 5 bis 8, die nicht versetzt wurden und die Voraussetzungen für den Wechsel ohne Prüfung nicht erfüllen und auch nicht aufgrund einer Prüfung in die nächsthöhere Klasse der Werkrealschule/ Hauptschule aufgenommen werden könnten  | während des Schulhalbjahres | entsprechende Klasse der Werkrealschule/ Hauptschule  | keine | 
Wechselmöglichkeit von Realschule und Gymnasium in die Werkrealschule/Hauptschule (mit Prüfung)
| Realschüler oder Gymnasiast | Zeitpunkt des Übergangs | Wechsel erfolgt in die | Voraussetzungen | 
| der Klassen 5 bis 7, die nicht versetzt wurden und die Voraussetzungen für den Wechsel ohne Prüfung nicht erfüllen | Ende des zweiten Schulhalbjahres | nächsthöhere Klasse der Werkrealschule/ Hauptschule  | wenn sie in der von der Werkrealschule/ Hauptschule vorgenommenen Prüfung Leistungen aufweisen, die erwarten lassen, dass sie den Anforderungen der Werkrealschule/ Hauptschule gewachsen sein werden | 
Hinweis: Schüler und Schülerinnen der Klasse 9 der Realschule oder des Gymnasiums, die am Schuljahresende nicht versetzt wurden, können die Klasse 9 an der Werkrealschule/Hauptschule wiederholen, wenn sie dies auch an der Realschule oder am Gymnasium könnten.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann 470 Einwohner hat