• Lebenslagen von A-Z

Themenbereich: 2. Planung

Haben Sie sich entschieden, ein eigenes Unternehmen zu gründen, sollten Sie keinesfalls auf eine solide Planung verzichten. Damit können Sie viele Fehler vermeiden. Denn Sie sind vor allem erfolgreich, wenn Sie ihr Unternehmen sorgfältig durchdacht und geplant haben. Eine gute Geschäftsidee und deren Umsetzung sind die Voraussetzung jedes erfolgreichen Unternehmens. Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die wichtigsten Themen, die Sie in der Planungsphase beachten sollten.

2.6. Steuerliche Aspekte

Der Weg in die Selbständigkeit ist gerade am Anfang mit einer Reihe von Formalitäten verbunden. Das gilt vor allem für steuerliche Fragen, die bei einer Unternehmensgründung entstehen.

Tipp: Das Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat speziell für Existenzgründerinnen und Existenzgründer den Ratgeber "Steuertipps für Existenzgründer" herausgegeben. Dieser Ratgeber bietet eine erste Orientierung vor allem zu den steuerlichen Fragen. Sie erhalten erste Informationen zu folgenden Themen:

  • Erste Schritte in die Selbständigkeit
    Wahl der Rechtsform, Unterscheidung zwischen Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit, erster Kontakt mit dem Finanzamt
  • Gewinnermittlung
    Buchführung, Arten der Gewinnermittlung, Betriebsvermögen, Betriebseinnahmen und -ausgaben, Einlagen und Entnahmen, Kosten der Lebensführung, Abschreibungen, Verträge unter nahen Angehörigen
  • Steuerarten und abzugebende Steuererklärungen
    Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer für Beschäftigte, Bauabzugssteuer
  • Steuervorauszahlungen
  • Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen (ELSTER)
  • Vordrucke und Hinweise

Für konkrete Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt zur Verfügung. Die Kontaktdaten aller Finanzämter in Baden Württemberg finden Sie unter "Adressen, Nummern, Öffnungszeiten". Wenn Sie in service-bw bereits einen Ort gewählt haben ("Ort wählen"), gelangen Sie direkt zu dem für Sie zuständigen Finanzamt.

Hinweis: Die Finanzämter dürfen allerdings nicht in Konkurrenz zu Steuerberaterinnen und Steuerberatern treten. Fragen zum Verfahrensrecht (z.B. Fristberechnungen) sind uneingeschränkt zulässig. Fragen des materiellen Rechts dürfen Ihnen dagegen grundsätzlich nur Steuerberaterinnen und Steuerberater beantworten.

Tipp: Im Portal der Finanzämter in Baden-Württemberg stellt die Steuerverwaltung weitere Informationen zur Verfügung: Internetformulare und eine Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten (FAQ), z.B.

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