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Themenbereich: Führerschein

Wie Sie eine Fahrerlaubnis erlangen können, welche Nachweise Sie gegebenenfalls benötigen und was Sie noch alles wissen sollten, erfahren Sie hier.

3. Verkehrszentralregister

In das Verkehrszentralregister trägt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) rechtskräftige Ordnungswidrigkeiten und rechtskräftige Straftaten der Verkehrsteilnehmer ein, wobei die Taten nach Art und Schwere mit Punkten gewichtet werden. Nach gewissen Fristen werden die eingetragenen Punkte wieder gelöscht.

Bepunktet werden alle im Verkehrszentralregister eingetragenen rechtskräftigen Ordnungswidrigkeiten (ab 40 Euro) und rechtskräftigen Straftaten. Die Verkehrsverstöße werden nach einer Skala von einem Punkt bis sieben Punkte bewertet. Ordnungswidrigkeiten erhalten bis vier Punkte und Straftaten fünf bis sieben Punkte.

Das Punktesystem gewährleistet mit einem einheitlichen Maßnahmenkatalog die Gleichbehandlung aller im Straßenverkehr auffällig gewordenen Personen. Es gibt jedem Bürger die Möglichkeit, das Ausmaß des eigenen Fehlverhaltens laufend selbst zu beobachten und rechtzeitig zu korrigieren. Darüber hinaus gibt es Hilfestellungen, damit der Betroffene seine Mängel in der Fahreignung möglichst frühzeitig beseitigen und einen Punkteanstieg vermeiden kann. Nähere Informationen dazu bietet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Ab einem bestimmten Punktestand informiert das KBA das für den Verkehrsteilnehmer zuständige Straßenverkehrsamt. Die Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde richten sich nach den Punktständen:

  • Bei 8 bis 13 Punkten erfolgt eine Verwarnung und der Hinweis, freiwillig an einem Aufbauseminar teilzunehmen, um dadurch Punkte abbauen zu können.
  • Bei 14 bis 17 Punkten erhalten Sie die Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
    Falls Sie innerhalb der letzten fünf Jahre bereits ein Aufbauseminar besucht haben, erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung. Unabhängig davon werden Sie darauf hingewiesen, dass Sie freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen können. Darüber hinaus werden Sie darüber informiert, dass bei 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.
  • Bei 18 Punkten wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.

Hinweis: Aufbauseminare werden von Fahrlehrern durchgeführt, die eine entsprechende Erlaubnis dazu besitzen. Mit den Aufbauseminaren soll ein sicheres und rücksichtvolles Fahrverhalten, eine Förderung des Risikobewusstseins und die Verbesserung der Gefahrenerkennung erreicht werden. Dies geschieht durch Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung in der Fahrprobe und die Analyse problematischer Fahrsituationen.

Die einmal eingetragenen Punkte werden nach Ablauf von Tilgungsfristen aus dem Verkehrszentralregister gestrichen:

  • bei Ordnungswidrigkeiten: nach zwei Jahren
  • bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen: nach fünf Jahren
  • bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen: nach zehn Jahren

Hinweis: Die Einträge und Punktestände werden nach Ablauf der Tilgungsfrist gelöscht und sind nicht mehr nachvollziehbar.

Tipp: Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet online umfangreiche Informationen über das Punktesystem an. Außerdem informiert es über die Möglichkeit, Punkte durch die Teilnahme an Seminaren und Beratungen zu reduzieren. Ein detaillierter Punktekatalog ist dort ebenfalls zu finden.

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