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Themenbereich: 3.4. Sozialleistungen in Baden-Württemberg

Wer in Deutschland beschäftigt ist, ist meistens auch in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Informationen zu Sozialversicherung und Familienleistungen finden Sie hier.

3.4.3. Unfallversicherung

Alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind kraft Gesetzes unfallversichert – unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts. Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten und bietet sowohl Leistungen zur Prävention (Verhütung von Unfällen) als auch zur Heilbehandlung, zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verletztengeld und Rente.

Sie sind grundsätzlich während der Arbeit und auf dem unmittelbaren Weg von und zur Arbeit versichert. Die Beiträge zur Unfallversicherung zahlt allein der Arbeitgeber.

Mehr dazu bietet Ihnen das Kapitel "Gesundheit und Beruf" der Lebenslage "Gesundheit".

Tipp: Weitere Informationen zur Unfallversicherung in Deutschland finden Sie auf dem Portal Infobest.

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