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Themenbereich: 3.4. Sozialleistungen in Baden-Württemberg

Wer in Deutschland beschäftigt ist, ist meistens auch in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Informationen zu Sozialversicherung und Familienleistungen finden Sie hier.

3.4.1. Krankenversicherung

Als Grenzgänger oder Grenzgängerin sind Sie in den meisten Fällen am Arbeitsort krankenversichert. In Deutschland sind Sie in der Regel in einer der gesetzlichen Krankenversicherungen versichert. Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können Sie auch eine private oder freiwillige Krankenversicherung abschließen.

Achtung: Spätestens bei Arbeitsantritt müssen Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, welche Krankenkasse Sie gewählt haben.

Hinweis: Wenn Sie zusätzlich auch an Ihrem Wohnsitz unselbständig erwerbstätig sind, müssen Sie sich dort versichern.

Nicht erwerbstätige Familienangehörige sind bei den gesetzlichen Krankenversicherungen beitragsfrei mitversichert.

Wenn Sie und Ihre Familienmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können Sie sich auch in Frankreich oder in der Schweiz behandeln lassen. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie dort Ihren Wohnsitz haben.

Arbeitslose Grenzgänger und Grenzgängerinnen, die im Staat ihres Wohnsitzes Arbeitslosengeld erhalten, sind auch dort krankenversichert. Auch Rentner und Rentnerinnen sind üblicherweise im Staat ihres Wohnsitzes krankenversichert.

Mehr zum Thema Krankenversicherung in Deutschland erfahren Sie in der Lebenslage "Gesundheit".

Tipp: Das Portal Infobest bietet Ihnen einen Überblick über das deutsche Krankenversicherungssystem. Spezielle Informationen für Grenzgänger und Grenzgängerinnen finden Sie auch in der Broschüre "Grenzüberschreitende soziale Sicherheit" von EURES-Bodensee.

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