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Themenbereich: Entwurfsverfasser

In der Bundesrepublik Deutschland gehören bestimmte Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Dies gilt auch für Sie als Entwurfsverfasser:

9. Verbraucherinformationen

Benötigen Sie aus einem bestimmten Grund nähere Informationen über einen Entwurfsverfasser, können Sie die Eintragungen in den Listen der Ingenieurkammer einsehen. Dort erfahren Sie, ob ein bestimmter Entwurfsverfasser Mitglied der Kammer ist. In diesem Fall erhalten Sie dort seine Adress- und Kontaktdaten sowie ein Kurzprofil seines Tätigkeitsbereichs. Diese Listen können Sie für Baden-Württemberg im Internet auf dem Portal der Ingenieurkammer Baden-Württemberg aufrufen.

Ob ein Entwurfsverfasser Insolvenz anmelden musste, erfahren Sie direkt bei den Insolvenzgerichten oder beispielsweise über das bundesweite Portal "Insolvenzbekanntmachungen".

Bei Streitigkeiten zwischen Entwurfsverfassern und Konsumenten kann bei der Ingenieurkammer ein Schlichtungsausschuss gebildet werden. Im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens wird dann versucht, eine gütliche Einigung zwischen den streitenden Parteien zu erreichen.

Tipp: Nähere Informationen zum Schlichtungsverfahren erhalten Sie direkt bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg.

Die Lebenslage "Verbraucherschutz und Ernährung" bietet Ihnen umfangreiche Informationen zu diversen Verbraucherrechten.

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