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Themenbereich: Reisen

Unabhängig davon, ob Sie sich im Urlaub erholen oder neue Kulturen kennenlernen möchten – Reisen sollten immer gut geplant sein. Informieren Sie sich hier über die richtige Reisevorbereitung, die notwendigen Reisedokumente und über wichtige gesundheitliche Aspekte. Sollten trotz aller Vorbereitungen Probleme auftreten, erfahren Sie auch, wo Sie im Ausland Hilfe bekommen.

6. Verbraucherschutz im Reiserecht

Sommerzeit - Reisezeit. Doch nicht jede gebuchte Reise entspricht den Erwartungen oder den Versprechungen des Reiseveranstalters. Um die Rechte von Reisenden bei Pauschalreisen zu schützen, hat der Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen im Reisevertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches geschaffen.


Das Reisevertragsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Reiseveranstalter und den Reisenden, sofern die Reisenden die Reise als Gesamtpaket, als Pauschalreise gebucht haben.

Wenn Sie nur eine einzelne Leistung gebucht haben, zum Beispiel einen Flug oder eine Hotelübernachtung, so fällt diese nicht unter das Reiserecht, da hier kein Reisevertrag abgeschlossen wurde, sondern lediglich ein Vertrag mit einem Beförderungs- oder Beherbergungsunternehmen. Bei einem Mangel müssen Sie in diesem Fall etwaige Ansprüche gegen dieses Unternehmen geltend machen. Auch ein Reisebüro wird in der Regel nicht Vertragspartner, sondern es vermittelt Ihnen lediglich den Reisevertrag mit dem Veranstalter.

Ausnahme: Wenn ein Reisebüro als Veranstalter auftritt und diverse Einzelleistungen als eigene Gesamtleistung anbietet, gelten die Regelungen des Reisevertragsrechts entsprechend.

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