• Lebenslagen von A-Z

Themenbereich: 2.1. Patente und Gebrauchsmuster

Sie meinen, etwas erfunden zu haben, und haben eine Idee, wie Sie Ihre Erfindung gewerblich nutzen können? Dann sollten Sie prüfen, ob Ihre Erfindung patentfähig oder ob vielleicht eine Gebrauchsmusteranmeldung möglich ist.

Die folgenden Punkte sollen Ihnen einen Überblick zur Vorgehensweise rund um Patente und Gebrauchsmuster ermöglichen:

2.1.2. Recherche

Bevor Sie ein Patent oder ein Gebrauchsmuster anmelden, sollten Sie eine Recherche durchführen, um herauszufinden, ob Ihre Lösung wirklich neu ist. Recherchieren können Sie in den Auslegehallen des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) in München und Berlin oder in Patentinformationszentren (PIZ). Für Baden-Württemberg gibt es ein Patentinformationszentrum in Stuttgart, das für Rechtsfragen wöchentlich eine kostenlose Erfindererstberatung mit einer Patentanwältin oder mit einem Patentanwalt anbietet.

Hinweis: Das DPMA stellt auf seinen Seiten auch Datenbanken zur Verfügung, die Sie für eine Recherche extern nutzen können. Auch private Informationsvermittlungen führen Patentrecherchen durch. Empfehlenswert ist allerdings die Recherche in einem Patentinformationszentrum, z.B. im Informationszentrum Patente in Stuttgart, da Sie dort auf Wunsch kompetente Unterstützung bei der Recherchevorbereitung und -durchführung erhalten. Ersterfinderinnen und Ersterfinder können vielfach nicht überblicken, welche technischen und rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen sind. Auch im Hinblick auf die Vollständigkeit Ihrer Recherche ist eine kompetente Beratung notwendig.

Wenn das Rechercheergebnis zeigt, dass die gefundene Lösung voraussichtlich neu ist, sollten Sie sich vergewissern, ob die Erfindung auch die übrigen Schutzvoraussetzungen erfüllt. Insbesondere gilt das für den erfinderischen Schritt, dessen Beurteilung meist wesentlicher Bestandteil des Patentprüfungsverfahrens ist.

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