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Themenbereich: Grundstück

Sie haben ein Grundstück geerbt? Oder Sie denken darüber nach, eines zu kaufen? In dieser Situation helfen Ihnen unsere Informationen in allen Angelegenheiten rund um das Grundstück.

6. Einheitswert und Grundsteuer

Wer Grundbesitz hat, ist verpflichtet, Grundsteuer zu bezahlen. Sie ist regelmäßig an die Gemeinde, in der sich das Grundstück befindet, zu zahlen (im Unterschied zur Grunderwerbsteuer, die nur einmal mit dem Erwerb des Grundstücks fällig ist). Die Grundsteuer wird auf der Grundlage des Einheitswertes berechnet.

Der Einheitswert ist ein steuerlicher Grundlagenwert für inländischen Grundbesitz, der nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes von den Finanzämtern in einem gesonderten Verfahren festgestellt wird. Der darauf beruhende Grundsteuermessbetrag wird ebenfalls von den Finanzämtern gesondert festgestellt. Er ist von den Gemeinden bei der Festsetzung der Grundsteuer als Grundlagenwert heranzuziehen.

Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer und wird von der Gemeinde selbst festgesetzt und erhoben, in deren Gebiet der Grundbesitz liegt. Das sogenannte "Heberecht" einer Gemeinde für diesen Grundbesitz ist im Grundsteuergesetz geregelt. Steuergegenstand ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes.

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