• Lebenslagen von A-Z

Themenbereich: 2.1. Kinder und Jugendliche

In diesem Kapitel informieren wir darüber, wo Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalt geworden sind, Hilfe und Unterstützung erhalten und vor allem auch darüber, wie sie sich vor solchen Angriffen schützen können.

Kinder als Zeugen vor Gericht

Kinder können in einem Strafprozess als Zeuginnen und Zeugen auftreten, wenn sie Opfer einer Straftat geworden sind oder wichtige Informationen zu einer Straftat geben können. Ein festes Alter, ab welchem Kinder als Zeuginnen oder Zeugen an einem Prozess teilnehmen dürfen, gibt es nicht. Das Gericht entscheidet im Einzelfall darüber.

Hinweis: Als Eltern dürfen Sie für Ihr Kind zwar einen Strafantrag stellen, Sie dürfen aber nicht für Ihr Kind vor Gericht aussagen.

Um Kinder, die Opfer von Straftaten geworden sind, zu schützen, gibt es zahlreiche Schutzvorschriften:

  • In einer Hauptverhandlung werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nur von dem oder der Vorsitzenden des Gerichts befragt. Andere Personen (z.B. Vertreterinnen und Vertreter der Staatsanwaltschaft) dürfen die Kinder und Jugendlichen grundsätzlich nicht direkt befragen.
  • Der Ausschluss der Öffentlichkeit oder der angeklagten Person ist leichter möglich.
  • Erziehungsberechtigte dürfen ihre Kinder immer begleiten.

Da es für Kinder eine besondere Belastung darstellt, als Zeugin oder Zeuge an einem Prozess teilzunehmen, sollten Sie sich möglichst frühzeitig an eine Beratungsstelle wenden.

Tipp: Im Wegweiser "Ich habe Rechte" des Bundesministeriums der Justiz erhalten Sie weitere Informationen über Kinder und Jugendliche im Strafverfahren.

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