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Themenbereich: Arbeitgeber

Hier erhalten Sie umfangreiche Informationen über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber – so auch Tipps zur Auswahl von Bewerbern, zu Rahmenbedingungen für Verträge sowie zu möglichen staatlichen Unterstützungen.

3. Spezielle Beschäftigungsformen

Um als Unternehmer flexibel zu sein und auf großen Arbeitsanfall ebenso schnell reagieren zu können wie auf Personalengpässe durch Krankheit oder Auftragslage, können Sie auf spezielle Beschäftigungsformen zurückgreifen.

Zeitliche Besonderheiten können beispielsweise durch befristete oder zweckbestimmte Beschäftigungsverhältnisse oder durch Teilzeitbeschäftigung berücksichtigt werden.

Mit Einzug der neuen Medien in unseren Alltag hat sich die Telearbeit als besondere ortsunabhängige Arbeitsform bewährt.

In Abhängigkeit von der Höhe des Verdienstes ist zu unterscheiden zwischen Niedriglohnjobs (das monatliche Bruttogehalt liegt zwischen 450,01 und 850 Euro) und Minijobs (das sind geringfügige Beschäftigungen, mit einem Bruttoverdienst von maximal 450 Euro im Monat).

Mithilfe der Arbeitnehmerüberlassung, sei es durch Leiharbeit oder durch Zeitarbeit, können Sie Personalengpässe in Ihrem Unternehmen flexibel auffangen.

Auch der Einsatz von freien Mitarbeitern kann für ein Unternehmen eine interessante Möglichkeit sein.

Werkstudenten oder Praktikanten stehen als Arbeitskräfte zur Verfügung und können, wenn sie sich als qualifiziert erweisen, als zukünftige Arbeitnehmer in Betracht gezogen werden. Dies erspart Ihnen dann die aufwendige Durchführung eines Bewerbungsverfahrens.

Auch bei der Beschäftigung von Auszubildenden sind Besonderheiten zu beachten. Umfassende Informationen über die Ausbildung im dualen System erhalten Sie in der Lebenslage "Berufsausbildung".

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