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Themenbereich: Bundestagswahl

1. Was wird gewählt

Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Die reguläre Wahlperiode beträgt vier Jahre. Wenn der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin den Bundestag auflöst, finden - wie im Fall der Bundestagswahl vom 18. September 2005 - vorgezogene Wahlen statt.

Vorzeitige Neuwahlen finden statt, wenn der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin einen Vertrauensantrag an die Mitglieder des Bundestages stellt. Wird dem Vertrauensantrag nicht mehrheitlich zugestimmt, kann der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin auf Vorschlag des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin den Bundestag auflösen.

Am 27. September 2009 wurden 622 Abgeordnete gewählt. Informationen zum Thema "Abgeordnete" und über die Sitzverteilung im 17. Deutschen Bundestag finden Sie auf den Seiten des Bundestages.

Die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag findet am 22. September 2013 statt. Für die Bundestagswahl 2013 ist das Bundesgebiet in 299 Wahlkreise eingeteilt. Auf den Seiten des Bundeswahlleiters finden Sie die Wahlkreiseinteilung für die Bundestagswahl aufgeschlüsselt.

Hinweis: Der Bundestag hat seinen Sitz in Berlin. Er tagt im Reichstagsgebäude.

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