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Themenbereich: Europawahl

1. Was wird gewählt

Bei der Europawahl werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Die Amtszeit der Abgeordneten beträgt fünf Jahre. Die Mitglieder des Parlaments bilden Fraktionen. Diese sind keine nationalen, sondern parteipolitische Zusammenschlüsse.

Tipp: Auf den Seiten des Europäischen Parlaments finden Sie ein Verzeichnis der Mitglieder und Fraktionen des Parlaments.

Das Wahlverfahren richtet sich überwiegend nach nationalen Wahlgesetzen. In Deutschland ist dies das Europawahlgesetz, das durch die Europawahlordnung ergänzt wird. Danach erhalten die Vertreter und Vertreterinnen aus Deutschland ihr Mandat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen.

Ein Verfahren, vorzeitige Neuwahlen durchzuführen, ist nicht vorgesehen.

Die letzte Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments fand am 7. Juni 2009 statt. Der Rat der Europäischen Union hat durch Beschluss vom 14. Juni 2013 den Zeitraum vom 22. bis 25. Mai 2014 für die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament festgesetzt. Vorbehaltlich der formalen Bestimmung des Wahltags durch die Bundesregierung wird die Wahl in der Bundesrepublik Deutschland am Sonntag, dem 25. Mai 2014 stattfinden, da Wahltag ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein muss.

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