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Themenbereich: 3. Am neuen Wohnort

3.3. Lohnsteuerkarte

Die Papier-Lohnsteuerkarte wurde ab dem Kalenderjahr 2013 durch das neue Verfahren ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) ersetzt. Dabei ruft der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale seiner Arbeitnehmer (z.B. Steuerklasse, Kinderfreibetrag, Werbungskostenfreibetrag) elektronisch ab.

Die Gemeinden haben den Arbeitnehmern letztmalig für das Kalenderjahr 2010 eine Papier-Lohnsteuerkarte ausgestellt und versandt. Dieses papiergebundene Verfahren wurde seit dem Jahr 2013 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Angaben auf der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Kirchensteuermerkmale) werden in einer zentralen Datenbank der Finanzverwaltung dauerhaft gespeichert und den Arbeitgebern zum elektronischen Abruf bereitgestellt.

Damit die Arbeitgeber den ELStAM-Abruf ordnungsgemäß vornehmen können, benötigen sie Geburtsdatum sowie die steuerliche Identifikationsnummer (ID-Nr.) ihrer Arbeitnehmer.

Wenn Sie im Kalenderjahr 2014 ein neues Dienstverhältnis eingehen, müssen Sie Ihrem neuen Arbeitgeber die ID-Nummer und Ihr Geburtsdatum mitteilen.

Weitere Informationen zu den ELStAM finden Sie auf www.elster.de.

Tipp: Informationen rund um den Lohnsteuerabzug bietet Ihnen zusammengefasst die Broschüre "Lohnsteuer 2014 - Ratgeber für Lohnsteuerzahler" im Onlineangebot der Finanzverwaltung.

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