Amtliche
Bekanntmachung Bebauungsplan
„Lehr II, 1. Änderung“ in Hausen am Tann und Örtliche Bauvorschriften Aufstellungsbeschluss
und Beteiligung der Öffentlichkeit Der Gemeinderat der Gemeinde Hausen am Tann hat in seiner öffentlichen
Sitzung am 23.07.2025 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lehr
II, 1. Änderung“, Hausen am Tann gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
gefasst. In seiner öffentlichen Sitzung am 24.09.2025 hat der Gemeinderat der
Gemeinde Hausen am Tann den Entwurf des Bebauungsplanes „Lehr II, 1. Änderung“ und
die dazugehörigen Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, für diese
die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Bekanntmachungstext und Unterlagen
...dass in der Gemeinde Hausen am Tann die Möglichkeit der Unterbringung in einem Ferienhaus besteht (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)