Ausschließlich
digitale Lichtbilder ab 01.05.2025 Ab 1. Mai 2025 werden ausschließlich digital
vorliegende biometrische Lichtbilder für die Neubeantragung von
Ausweisdokumenten genutzt. Ausgedruckte
Passbilder vom Fotografen sind nicht mehr zulässig. Dadurch wird vermieden,
dass mitgebrachte Lichtbilder nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen und
neue gemacht werden müssen. Die Gemeinde
Hausen am Tann kann aufgrund der vorgegebenen Voraussetzungen von der
Bundesdruckerei den Dienst zur Fertigung der Lichtbilder in der Behörde leider nicht
anbieten; d. h. die Bilder müssen weiterhin beim Fotografen erstellt
werden, der diese dann in eine Fotocloud hochlädt und digital an uns
übermittelt. Folgende Fotografen im Umkreis der Gemeinde bieten diesen Dienst ab
01.05.2025 an: DM Drogeriemarkt, Robert-Koch-Straße 5, 72359 Dotternhausen Foto Riede e.K., Hauptstr. 10, 78628 Rottweil Photodesign Ralf Graner, Hauptstr. 55, 78628
Rottweil Fotostudio Weber, Sonnenstr. 18, 72458 Albstadt Foto Keidel, Kirchplatz 4, 72379 Hechingen Ausweisdokumente können per Post
nach Hause geschickt werden Ab dem 1. Mai 2025 haben
Bürgerinnen und Bürgern außerdem die Möglichkeit, ihre beantragten
Ausweisdokumente gegen eine zusätzliche
Gebühr von 15 Euro per Post nach Hause
geschickt zu bekommen. In diesem Fall entfällt die persönliche Abholung in der
Behörde. Voraussetzung für den Direktversand der Ausweisdokumente ist eine
inländische Meldeanschrift. Bei Personalausweisen, elektronischen
Aufenthaltstiteln sowie eID-Karten für Unionsbürgerinnen und -bürger ist der
Direktversand bereits ab dem 16. Geburtstag möglich. Reisepässe können ab dem
18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden. Wann muss ich die Dokumente doch in der Behörde
abholen? Sendungen
mit Ausweisdokumenten dürfen nur persönlich an die Adressatin oder den
Adressaten übergeben werden. Eltern können daher die Ausweisdokumente ihrer
Kinder weiterhin in der Behörde abholen. Auch bevollmächtigte Personen, wie
Ehegatten oder gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, müssen das Dokument
persönlich in der Behörde entgegennehmen. In Fällen, in denen eine persönliche
Abholung oder der Direktversand nicht in Anspruch genommen werden kann, besteht
die Möglichkeit, eine vertretende Person zu bevollmächtigen, die das
Ausweisdokument in der Behörde abholt. Wir bitten
um Beachtung! Ihre Gemeindeverwaltung
...dass die Gemeinde flächendeckend mit Hochleistungsinternet versorgt ist