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01.05.2025: Neu ab Mai 2025 - ausschließlich digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente

Ausschließlich digitale Lichtbilder ab 01.05.2025

Ab 1. Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für die Neubeantragung von Ausweisdokumenten genutzt. Ausgedruckte Passbilder vom Fotografen sind nicht mehr zulässig. Dadurch wird vermieden, dass mitgebrachte Lichtbilder nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen und neue gemacht werden müssen. Die Gemeinde Hausen am Tann kann aufgrund der vorgegebenen Voraussetzungen von der Bundesdruckerei den Dienst zur Fertigung der Lichtbilder in der Behörde leider nicht anbieten; d. h. die Bilder müssen weiterhin beim Fotografen erstellt werden, der diese dann in eine Fotocloud hochlädt und digital an uns übermittelt.

Folgende Fotografen im Umkreis der Gemeinde bieten diesen Dienst ab 01.05.2025 an:

DM Drogeriemarkt, Robert-Koch-Straße 5,

72359 Dotternhausen

Foto Riede e.K., Hauptstr. 10, 78628 Rottweil

Photodesign Ralf Graner, Hauptstr. 55, 78628 Rottweil

Fotostudio Weber, Sonnenstr. 18, 72458 Albstadt

Foto Keidel, Kirchplatz 4, 72379 Hechingen

Ausweisdokumente können per Post nach Hause geschickt werden

Ab dem 1. Mai 2025 haben Bürgerinnen und Bürgern außerdem die Möglichkeit, ihre beantragten Ausweisdokumente gegen eine zusätzliche Gebühr von 15 Euro per Post nach Hause geschickt zu bekommen. In diesem Fall entfällt die persönliche Abholung in der Behörde. Voraussetzung für den Direktversand der Ausweisdokumente ist eine inländische Meldeanschrift. Bei Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie eID-Karten für Unionsbürgerinnen und -bürger ist der Direktversand bereits ab dem 16. Geburtstag möglich. Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.​

Wann muss ich die Dokumente doch in der Behörde abholen?

Sendungen mit Ausweisdokumenten dürfen nur persönlich an die Adressatin oder den Adressaten übergeben werden. Eltern können daher die Ausweisdokumente ihrer Kinder weiterhin in der Behörde abholen. Auch bevollmächtigte Personen, wie Ehegatten oder gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, müssen das Dokument persönlich in der Behörde entgegennehmen. In Fällen, in denen eine persönliche Abholung oder der Direktversand nicht in Anspruch genommen werden kann, besteht die Möglichkeit, eine vertretende Person zu bevollmächtigen, die das Ausweisdokument in der Behörde abholt.

Wir bitten um Beachtung!

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