Themenbereich: 2. Wechsel in eine andere Schulart
Wechselmöglichkeit von Realschule und Gymnasium in die Werkrealschule/Hauptschule (ohne Prüfung)
Realschüler oder Gymnasiast | Zeitpunkt des Übergangs | Wechsel erfolgt in die | Voraussetzungen |
der Klassen 5 bis 7 | Ende des zweiten Schulhalbjahres | nächsthöhere Klasse der Werkrealschule/ Hauptschule | wenn sie nach der Werkrealschul- verordnung hätten versetzt werden können |
der Klassen 5 bis 7 | während des Schuljahres | nächsthöhere Klasse der Werkrealschule/ Hauptschule | wenn sie am Ende des vorhergegangenen Schuljahres in der Realschule oder im Gymnasium nicht versetzt wurden, aber nach der Werkrealschul- verordnung hätten versetzt werden können |
der Klassen 5 bis 7, die nicht versetzt wurden und auch nicht nach der Werkrealschul- verordnung hätten versetzt werden können | Ende des zweiten Schulhalbjahres | nächsthöhere Klasse der Werkrealschule/ Hauptschule |
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der Klasse 8 | Schuljahresbeginn | Klasse 9 der Werkrealschule/ Hauptschule | wenn sie in die Klasse 9 versetzt wurden |
der Klassen 5 bis 8, die nicht versetzt wurden und die Voraussetzungen für den Wechsel ohne Prüfung nicht erfüllen und auch nicht aufgrund einer Prüfung in die nächsthöhere Klasse der Werkrealschule/ Hauptschule aufgenommen werden könnten | während des Schulhalbjahres | entsprechende Klasse der Werkrealschule/ Hauptschule | keine |
Wechselmöglichkeit von Realschule und Gymnasium in die Werkrealschule/Hauptschule (mit Prüfung)
Realschüler oder Gymnasiast | Zeitpunkt des Übergangs | Wechsel erfolgt in die | Voraussetzungen |
der Klassen 5 bis 7, die nicht versetzt wurden und die Voraussetzungen für den Wechsel ohne Prüfung nicht erfüllen | Ende des zweiten Schulhalbjahres | nächsthöhere Klasse der Werkrealschule/ Hauptschule | wenn sie in der von der Werkrealschule/ Hauptschule vorgenommenen Prüfung Leistungen aufweisen, die erwarten lassen, dass sie den Anforderungen der Werkrealschule/ Hauptschule gewachsen sein werden |
Hinweis: Schüler und Schülerinnen der Klasse 9 der Realschule oder des Gymnasiums, die am Schuljahresende nicht versetzt wurden, können die Klasse 9 an der Werkrealschule/Hauptschule wiederholen, wenn sie dies auch an der Realschule oder am Gymnasium könnten.
...dass in der Gemeinde Hausen am Tann die Möglichkeit der Unterbringung in einem Ferienhaus besteht (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)