• Lebenslagen von A-Z

Themenbereich: 2. Wechsel in eine andere Schulart

Wechsel in die Werkrealschule/Hauptschule

Wechselmöglichkeit von Realschule und Gymnasium in die Werkrealschule/Hauptschule (ohne Prüfung)

Realschüler oder GymnasiastZeitpunkt des ÜbergangsWechsel erfolgt in dieVoraussetzungen
der Klassen 5 bis 7Ende des zweiten Schulhalbjahresnächsthöhere Klasse der Werkrealschule/
Hauptschule
wenn sie nach der Werkrealschul-
verordnung hätten versetzt werden können
der Klassen 5 bis 7während des Schuljahresnächsthöhere Klasse der Werkrealschule/
Hauptschule
wenn sie am Ende des vorhergegangenen Schuljahres in der Realschule oder im Gymnasium nicht versetzt wurden, aber nach der Werkrealschul-
verordnung hätten versetzt werden können
der Klassen 5 bis 7, die nicht versetzt wurden und auch nicht nach der Werkrealschul-
verordnung hätten versetzt werden können
Ende des zweiten Schulhalbjahresnächsthöhere Klasse der Werkrealschule/
Hauptschule
  • in den Klassen 5 und 6, wenn sie eine entsprechende Bildungsempfehlung der bisher besuchten Schule erhalten haben oder
  • in der Klasse 7, wenn die aufnehmende Werkrealschule/
    Hauptschule nach Beratung mit der bisher besuchten Schule zur Annahme gelangt, dass der Schüler oder die Schülerin den Anforderungen der Klasse 8 der Werkrealschule/
    Hauptschule voraussichtlich gewachsen sein wird
der Klasse 8SchuljahresbeginnKlasse 9 der Werkrealschule/
Hauptschule
wenn sie in die Klasse 9 versetzt wurden
der Klassen 5 bis 8, die nicht versetzt wurden und die Voraussetzungen für den Wechsel ohne Prüfung nicht erfüllen und auch nicht aufgrund einer Prüfung in die nächsthöhere Klasse der Werkrealschule/
Hauptschule aufgenommen werden könnten
während des Schulhalbjahresentsprechende Klasse der Werkrealschule/
Hauptschule
keine

Wechselmöglichkeit von Realschule und Gymnasium in die Werkrealschule/Hauptschule (mit Prüfung)

Realschüler oder GymnasiastZeitpunkt des ÜbergangsWechsel erfolgt in dieVoraussetzungen
der Klassen 5 bis 7, die nicht versetzt wurden und die Voraussetzungen für den Wechsel ohne Prüfung nicht erfüllenEnde des zweiten Schulhalbjahresnächsthöhere Klasse der Werkrealschule/
Hauptschule
wenn sie in der von der Werkrealschule/ Hauptschule vorgenommenen Prüfung Leistungen aufweisen, die erwarten lassen, dass sie den Anforderungen der Werkrealschule/ Hauptschule gewachsen sein werden

Hinweis: Schüler und Schülerinnen der Klasse 9 der Realschule oder des Gymnasiums, die am Schuljahresende nicht versetzt wurden, können die Klasse 9 an der Werkrealschule/Hauptschule wiederholen, wenn sie dies auch an der Realschule oder am Gymnasium könnten.

Verfahren

Termine

Termine
Mai 2024
Mo Di Mi Do Fr Sa So
    1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 31    

Aktuelles Wetter

Das Wetter in Hausen am Tann

Wussten Sie schon?

...dass in der Gemeinde Hausen am Tann die Möglichkeit der Unterbringung in einem Ferienhaus besteht (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)