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Jagdschein - Änderung der Adresse beantragen

Wenn Sie umziehen, sollten Sie die neue Adresse in Ihrem Jagdschein eintragen lassen.

Verfahrensablauf

Die Adressänderung im Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie können auch Dritte mit einer Vollmacht dazu beauftragen. Zuständige Stelle ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze ansteht.

Zuständigkeit

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Erforderliche Unterlagen

  • geänderter Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
  • Jagdschein
  • bei Verlängerung des Jagdscheins: Versicherungsnachweis
  • bei Vertretung: Vollmacht

Kosten

üblicherweise keine

Rechtsgrundlage

§ 15 Abs. 1 Bundesjagdgesetz

Termine

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