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Gewerblicher Güterkraftverkehr - Erlaubnis beantragen

Sie beabsichtigen, geschäftsmäßig oder gegen Entgelt Güter in Deutschland mit Kraftfahrzeugen transportieren? Und Sie setzen Fahrzeuge ein, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger mehr als 3,5 Tonnen beträgt? Dazu benötigen Sie die Erlaubnis der örtlich zuständigen Verkehrsbehörde (Betriebssitz).

Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr

Für grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit EU-/EWR-Staaten benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz (EG-Lizenz). Sie können die Lizenz auch für den innerdeutschen Verkehr einsetzen. Darüber hinaus berechtigt sie zu innerstaatlichem Verkehr in anderen EU-/EWR-Staaten (Kabotageverkehr).

Eventuell ist für den Transport zusätzlich eine CEMT-Genehmigung erforderlich. Mit dieser Genehmigung dürfen Sie Güter im grenzüberschreitenden gewerblichen Straßengüterverkehr zwischen 41 CEMT-Mitgliedstaaten befördern, Be- und Entladeort müssen in zwei der dem Abkommen angeschlossenen europäischen Staaten liegen. Dies sind die EU-/EWR-Staaten sowie eine Vielzahl ost- und südosteuropäischer Staaten.

Verkehr mit Drittstaaten (nicht EU- / EWR-Staaten)

Für Transporte in Drittstaaten, welche nicht zum EU/EWR-Wirtschaftsraum gehören (wie z.B. Kroatien), benötigen Sie für den innerdeutschen Streckenteil die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr.  Für die Streckenanteile in Drittstaaten können Sie "Bilaterale Genehmigungen" erhalten.

Achtung: Wenn Sie im Rahmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs in oder durch die Schweiz fahren, benötigen Sie eine gültige Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz).

Hinweis: Nicht zum gewerblichen Güterkraftverkehr zählt der Werkverkehr. Unter Werkverkehr fällt die Beförderung von Gütern für eigene Zwecke. Der Transport oder die Auslieferung der Güter, die Sie selbst verbrauchen, selbst herstellen oder weiterverarbeiten darf nur eine Hilfstätigkeit sein. Für den Werkverkehr benötigen Sie keine Erlaubnis, müssen diesen aber beim Bundesamt für Güterverkehr melden.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) oder eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis oder Lizenz muss inhaltlich der Anlage 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV) zu entsprechen.

Die zuständige Stelle gibt folgenden Einrichtungen Gelegenheit zur Stellungnahme:

  • dem Bundesamt für Güterverkehr,
  • der Industrie- und Handelskammer,
  • der zuständigen Fachgewerkschaft und
  • dem Verband des Verkehrsgewerbes.

Die zuständige Stelle entscheidet abschließend über den Antrag.

Voraussetzungen

Als Unternehmer mit Unternehmenssitz in Deutschland erhalten Sie die Erlaubnis unter folgenden Voraussetzungen:

  • Sie und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person sind zuverlässig. Sowohl das Unternehmen als auch der Verkehrsleiter müssen die Zuverlässigkeit gegenüber der Genehmigungsbehörde nachweisen.
  • Die finanzielle Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens muss gewährleistet sein.
    Das Unternehmen benötigt Eigenkapital zuzüglich Reserven. Die Höhe des Kapitals bemisst sich an der Anzahl der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge. Für das erste Fahrzeug benötigt der Unternehmer Eigenkapital in Höhe von 9.000 Euro, für jedes weitere Fahrzeug 5.000 Euro. Anhänger oder Sattelauflieger gelten jeweils als Fahrzeug. Dies gilt auch beim Einsatz von Mietfahrzeugen.
  • Sie oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person sind fachlich geeignet.
    Fachlich geeignet sind Sie beispielsweise, wenn Sie eine Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) bestanden haben. Übergangsweise können Sie die fachliche Eignung auch durch eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Personenkraftverkehrsunternehmen nachweisen. Alle bislang als gleichwertig anerkannten Abschlussprüfungen gelten auch weiterhin als gleichwertig, sofern sie vor dem 4. Dezember 2011 erfolgreich abgeschlossen wurden.

Hinweis: Nähere Einzelheiten erfahren Sie bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Stelle.

Zuständigkeit

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen. Auskünfte erhalten Sie bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Stelle.

Tipp: Die Einholung der Führungszeugnisse und der Auszüge aus dem Gewerbezentralregister dauert am längsten. Sie sollten daher diese Unterlagen als Erstes beantragen. Die übrigen Nachweise können Sie nachreichen. Diese müssen aber für eine endgültige Entscheidung vorliegen.

Kosten

  • Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz): 120 bis 700 Euro
  • Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr: 120 bis 700 Euro

Hinweis: Weitere Kosten entstehen für die Auskunft aus den Registern und für die Erstellung der sonstigen Nachweise. Dies gilt auch für die beglaubigten Abschriften der EU-Lizenz beziehungsweise Ausfertigungen der Erlaubnis, die Sie in den Fahrzeugen mitführen müssen.

Rechtsgrundlage

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