• Verfahren von A-Z

Zurück zur Übersicht

Ausbildungsbonus

Bei Einstellung von Jugendlichen, die ihren Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebs verloren haben, kann ein Ausbildungsbonus gewährt werden.

Die Höhe des Zuschusses beläuft sich grundsätzlich auf 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro in Abhängigkeit von der tariflichen oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr.

Der Ausbildungsbonus wird in zwei Raten ausgezahlt: 50 Prozent nach Ablauf der Probezeit, weitere 50 Prozent nach der Anmeldung des Auszubildenden zur Abschlussprüfung.

Verfahrensablauf

Die Antragstellung muss vor Einstellung des Jugendlichen beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit am Betriebssitz erfolgen.

Zuständigkeit

der Arbeitgeberservice bei Ihrer Agentur für Arbeit

Termine

Termine
April 2024
Mo Di Mi Do Fr Sa So
1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28
29 30          

Aktuelles Wetter

Das Wetter in Hausen am Tann

Wussten Sie schon?

...dass die Gesamtfläche der Gemeinde Hausen am Tann 8,49 km² beträgt