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Massenaufstieg von Kinderluftballons - Erlaubnis beantragen

Möchten Sie bei einer öffentlichen Veranstaltung einen Luftballonwettbewerb durchführen, benötigen Sie eine Flugverkehrskontrollfreigabe.

Verfahrensablauf

Sie können die Genehmigung schriftlich oder telefonisch bei der Deutschen Flugverkehrskontrolle beantragen. Die Deutsche Flugverkehrskontrolle bietet im Internet auch einen Telefax- und einen Onlineantrag an. Sie müssen folgende Angaben machen:

  • geplanter Zeitraum und Datum des Aufstieges
  • Ort des Aufstiegs (genaue Anschrift)
  • Anzahl der Ballons
  • Kontaktdaten einer Ansprechperson für Rückfragen

Ausnahmen vom Aufstiegsverbot für Luftballons, das in einer Entfernung von 1,5 Kilometern von Flugplätzen gilt, kann das zuständige Regierungspräsidium (abhängig vom Aufstiegsort) zulassen.

Hinweis: Falls der Massenaufstieg der Ballons im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung stattfindet, müssen Sie diese Veranstaltung genehmigen lassen. Wenn Sie dabei öffentliche Verkehrsflächen über das normale Maß hinaus nutzen wollen, kann dies eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellen.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis benötigen Sie vor allem für folgende Fälle:

  • Aufstiege von einzelnen unbemannten Freiballons (das sind mit einem Trag-Gas, das leichter als Luft ist, oder mit Heißluft gefüllte Ballons) mit einer Gesamtmasse von Ballonhülle und Ballast von mehr als 0,5 Kilogramm
  • Aufstiege von gebündelten unbemannten Freiballons
  • Massenaufstiege von unbemannten Freiballons in folgenden Bereichen:
    • in der Umgebung der internationalen Verkehrsflughäfen (z.B. Flughafen Stuttgart)
    • im Umkreis von 15 Kilometern um Regionalflughäfen (z.B. Friedrichshafen)
    • im Umkreis von 15 Kilometern um Militärflugplätze sowie
    • beim Aufstieg von mehr als 500 Ballons

Für Aufstiege von weniger als 500 Ballons, die außerhalb der genannten Bereiche stattfinden, benötigen Sie keine besondere Freigabe, wenn Sie

  • die Ballons nicht bündeln,
  • keine gasbefüllten Ballons benutzen und
  • keine harten Gegenstände an den Ballons befestigen.

Zuständigkeit

die Deutsche Flugsicherung

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Termine

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