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Förderung nach Abschluss einer Ausbildung im dualen Ausbildungssystem - Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium)

Die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung gGmbH (SBB) führt im Auftrag der Bundesregierung das Förderprogramm "Begabtenförderung berufliche Bildung" durch. Junge Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, können ein Stipendium für anspruchsvolle berufsbegleitende Weiterbildungen erhalten. Für Absolventen dualer Ausbildungsberufe wird das Förderprogramm überwiegend von den Kammern durchgeführt.

Die Begabtenförderung beträgt höchstens 5.100 Euro.

Förderfähig sind beispielsweise:

  • berufs- und fachbezogene Kurse und Lehrgänge
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister, Techniker, Betriebswirt)
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen (z.B. Fremdsprachen, EDV, Mitarbeiterführung)
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der aktuellen Berufstätigkeit aufbauen

Nicht gefördert werden unter anderem:

  • Vollzeitstudiengänge ohne begleitendes Arbeitsverhältnis
  • Zweitausbildungen
  • Vorbereitungslehrgänge auf allgemeinbildende Schulabschlüsse

Das Stipendium erhalten Sie ab dem ersten Tag, an dem Sie in die Begabtenförderung aufgenommen werden. Unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin gilt das Aufnahmejahr als erstes Förderungsjahr. Das Stipendium erstreckt sich über drei Kalenderjahre und dauert grundsätzlich bis zum 31. Dezember des übernächsten Jahres.

Achtung: Wer während des Bezugs eines Stipendiums der Begabtenförderung ein akademisches Studium ohne begleitendes Arbeitsverhältnis von mindestens 15 Stunden pro Woche beginnt, scheidet aus dem Programm aus.

Verfahrensablauf

Das Programm besteht aus einem zweistufigen Verfahren:

Zunächst müssen Sie sich um das Stipendium bewerben. Nehmen Sie dazu Kontakt mit der zuständigen Stelle auf, nachdem Sie geklärt haben, ob die Zulassungsvoraussetzungen auf Sie zutreffen. Diese schickt Ihnen dann ein Antragsformular (sogenanntes Stipendienstammblatt) und Informationsmaterialien zu.

Das ausgefüllte Stipendienstammblatt reichen Sie mit den anderen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Diese entscheidet dann über Ihre Aufnahme.

Wenn Sie als Stipendiat aufgenommen wurden, können Sie sich die gewünschten Weiterbildungsmaßnahmen aussuchen und dafür eine Förderung beantragen.

Für jede einzelne Weiterbildungsmaßnahme, die Sie in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie einen eigenen Förderantrag stellen, da die zuständige Stelle immer prüft, ob die jeweilige Maßnahme förderfähig ist. Ist die gewünschte Maßnahme förderfähig, schließt die zuständige Stelle mit Ihnen eine Fördervereinbarung ab, in der genau festgelegt ist, wann und in welchen Raten die Förderung ausbezahlt wird.

Voraussetzungen

  • Sie sind zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre. Für bestimmte Zeiten wie Elternzeit, Grundwehrdienst oder den Besuch einer beruflichen Vollzeitschule können bis zu 3 Jahre angerechnet werden.Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf Sie sind
  • beschäftigt (mindestens 15 Stunden pro Woche),
  • selbständig tätig oder
  • Arbeit suchend gemeldet
  • Sie haben
  • bei der Abschlussprüfung mindestens 87 Punkte erzielt ,
  • bei mehreren Prüfungsteilen eine Durchschnittsnote von 1,9 oder besser erzielt,
  • in einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der ersten drei Plätze erreicht oder
  • Sie wurden von Ihrer Berufsschule oder Ihrem Arbeitgeber mit einer Begründung für das Stipendium vorgeschlagen.
  • Hinweis: Wenn Sie eines dieser Kriterien erfüllen, garantiert Ihnen dies nicht automatisch die Aufnahme in die Förderung. Liegen mehr Berwerbungen vor als Stipendienplätze zur Verfügung stehen, entscheidet ein Auswahlverfaren.
  • Bitte beachten Sie im Einzelnen das Auswahlverfahren der zuständigen Stelle.
  • Nicht aufgenommen werden:
  • Studierende in Vollzeit ohne begleitendes Arbeitsverhältnis von mindestens 15 Stunden pro Woche
  • Hochschulabsolventen
  • geringfügig Beschäftige (Beschäftigungsverhältnisse von weniger als 15 Stunden pro Woche)
  • Personen, die 28 Jahre oder älter sind


Zuständigkeit

Die für Ihren Ausbildungsgang zuständige Kammer
Hinweis:
Die Aufgaben der Wirtschaftsprüferkammer nimmt die Steuerberaterkammer wahr.

Erforderliche Unterlagen

Frist/Dauer

Jede zuständige Stelle setzt unterschiedliche Bewerbungstermine fest. Sie sollten sich dort deshalb schon frühzeitig nach Bewerbungsfristen erkundigen.

Die Förderung für jede einzelne gewünschte Weiterbildungsmaßnahme müssen Sie vor Beginn der Maßnahme beantragen. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.

Kosten

Rechtsgrundlage

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