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Anmeldung des Auszubildenden zur Zwischenprüfung

Um bereits im Laufe der Ausbildung den Ausbildungsstand der Auszubildenden zu ermitteln, wird in den meisten anerkannten Ausbildungsberufen eine Zwischenprüfung abgelegt. Mit der Zwischenprüfung sollen eventuelle Wissenslücken deutlich werden, die in der verbleibenden Ausbildungszeit geschlossen werden können.

Für Auszubildende ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.

Die Industrie- und Handelskammern bieten in der Regel zweimal jährlich Zwischenprüfungen für die kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufe an. Die Frühjahrsprüfung findet zwischen Februar und April, die Herbstprüfung zwischen September und Oktober statt.

In Handwerksberufen muss der Auszubildende – je nach Ausbildungsberuf – eine oder zwei Zwischenprüfungen ablegen. Über die Anzahl und den Zeitpunkt der vorgeschriebenen Zwischenprüfungen informieren Sie sich in der jeweiligen Ausbildungsordnung.

Verfahrensablauf

Als Ausbildungsbetrieb werden Sie in der Regel durch die zuständige Kammer aufgefordert, die Auszubildenden bis zu einem bestimmten Tag zur Zwischenprüfung anzumelden.

Hinweis: Nicht termingerechte Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.

Nach Ihrer Anmeldung schickt die zuständige Kammer eine Einladung zur Teilnahme an der Zwischenprüfung an Ihren Betreib. Sie müssen dann die Einladung an den Auszubildenden weitergeben.

Hat der Auszubildende die Zwischenprüfung bestanden, bekommt er das Ergebnis der Prüfung in einer Teilnahmebescheinigung mitgeteilt.

Voraussetzungen

Zur Zwischenprüfung im Frühjahr werden Auszubildende eingeladen,

  • deren Ausbildung zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April begonnen hat oder
  • deren Ausbildung vor dem 1. Oktober begonnen hat, die bisher noch nicht an der Zwischenprüfung teilgenommen haben.

Zur Zwischenprüfung im Herbst werden Auszubildende eingeladen,

  • deren Ausbildung zwischen dem 1. Mai und dem 30. September begonnen hat (mit einer zweijährigen Regelausbildungszeit) oder
  • deren Ausbildung vor dem 1. Mai begonnen hat, die bisher noch nicht an der Zwischenprüfung teilgenommen haben.

Hinweis: In den Druck- und Medienberufen findet die Zwischenprüfung nur im Frühjahr statt.

Zuständigkeit

die für Ihr Unternehmen zuständige Kammer

Erforderliche Unterlagen

  • die von der zuständigen Kammer zugesandten Anmeldevordrucke
  • gegebenenfalls Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung

Rechtsgrundlage

Termine

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