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Kündigung während der Elternzeit

Während der Elternzeit genießen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kündigungsschutz. Nur in besonderen Fällen kann der Arbeitgeber ausnahmsweise mit Zustimmung des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg eine Kündigung durchsetzen.

Hinweis: Dem Merkblatt "Besonderer Kündigungsschutz nach dem Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz (BEEG)" des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg können Sie die verschiedenen Fallgruppen entnehmen, bei deren Vorliegen ausnahmsweise eine Kündigung vor und während der Elternzeit zulässig ist.

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg.

Zuständigkeit

der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

Rechtsgrundlage

§ 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) (Kündigungsschutz)

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